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Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Der Schutz von personenbezogenen Daten (u.a. von Email-Adresse, Handynummer), auch vom Recht am eigenen Bild, ist kein Selbstzweck, sondern wesentlicher Bestandteil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG). 

Jonathan Schöps / photocase.de

Daraus leitet sich der Anspruch des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung ab: Dies ist das Recht, selbst bestimmen zu können, wann und in welchem Umfang man persönliche Lebenssachverhalte preisgeben möchte.

Was der Gesetzgeber unter „personenbezogenen Daten“ versteht, ist in § 3 Bundesdatenschutzgesetz definiert. „Personenbezogene Daten“ sind sog. Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse oder bestimmte oder bestimmbare Personen. Dies können schriftliche Aufzeichnungen sein, aber auch Fotos, Videos oder Tonaufnahmen. Verwendet man solche personenbezogenen Daten unbefugt, also ohne Einwilligung (§ 4a BDSG) des Betroffenen, ist dies strafbar (§§ 43, 44 BDSG). Der Betroffene muss den unbefugten Umgang mit seinen Daten nicht hinnehmen, sondern kann u.a. Löschung der widerrechtlich gespeicherten Daten verlangen.

Persönliche Daten – ein Rohstoff der Zukunft?

Ferner ist es wichtig, immer wieder zu betonen, dass jeder Besuch im Internet Spuren hinterlässt. „Persönliche Daten“ werden nicht ohne Grund als Rohstoff der Zukunft bezeichnet. Auch wenn man meint, „man habe doch eigentlich nichts zu verbergen“, können die eigenen Daten für Dritte einen hohen Wert haben. Beispiele hierfür sind der lukrative Handel mit persönlichen Daten und Informationen oder der Datenmissbrauch. Beispiel für Letzteres ist der Identitätsdiebstahl. Folge hiervon kann im besten Fall die Inanspruchnahme auf Zahlung einer fremden Bestellung sein, im ungünstigsten Fall gerät man unberechtigterweise ins Visier staatlicher Überwachungsmaßnahmen. Deshalb stellt schon das Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten einen Straftatbestand dar (§ 202c StGB).

In diesem Zusammenhang ist nochmals besonders auf die Notwendigkeit der Sicherung von WLAN-Verbindungen hinzuweisen, auch wenn man nach aktueller Rechtslage nicht mehr automatisch dafür haftet, wenn Dritte – also beispielsweise Gäste oder Freunde – illegal Musik, Filme oder Spiele hochladen. Hilfreiche Links: http://www.klicksafe.de/themen/rechtsfragen-im-netz/  und  http://www.irights.info.