Gefahren beim Umgang mit digitalen Medien Leitfaden Digitale Medien

Cybermobbing und Internethetze

Mit digitalen Kommunikationsformen oder sozialen Netze ist es leicht möglich, Bild- oder Tonaufnahmen von Personen offen oder heimlich zu machen und diese zu verbreiten, oder Personen zu beleidigen, Gerüchte über sie zu streuen, ihnen Furcht einzujagen u.a.. 

Dieses sogenannte Cybermobbing nimmt vor allem an Schulen immer mehr zu. Dabei sind sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte betroffen (ca. 28 – 33%). Mobbing bezeichnet eine Form von (meist subtiler) Gewalt wie Bloßstellung, Verunglimpfung, Verhöhnung u.a. von Personen über längere Zeit mit dem Ziel der sozialen Ausgrenzung.

Wenn sichtbare Aggressionen und körperliche Gewalt im Vordergrund stehen, spricht man von (Cyber-) Bullying. Eine klare Abgrenzung zwischen beiden Formen gibt es jedoch nicht.

Im Internet hat das Mobbing eine Dimension angenommen, die hinsichtlich Menge und Intensität weit über alles früher Bekannte hinausgeht: Laut einer Umfrage des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft halten 97%(!) aller 18 bis 24-Jährigen in Deutschland Cybermobbing für ein ernstzunehmendes Problem in ihrer Altersgruppe (29).

REHvolution.de / photocase.de

Die rechtliche Beurteilung hierzu ist eindeutig:

  • Das heimliche Fotografieren, Filmen oder Aufnehmen von Personen und das Verbreiten dieser Aufnahmen stellt eine Straftat dar: Der § 201a StGB stellt die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen unter Strafe. Alleine schon das unbefugte Aufnehmen und/oder Weiterverbreiten von Bildern oder Filmsequenzen in besonders gegen Einblick geschützten Räumen kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Ein Klassenzimmer ist kein solch besonders geschützter Raum, in jedem Fall aber eine Umkleidekabine oder eine Toilette.
  • Auch Bildnisse dürfen nach § 22 Kunsturhebergesetz nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Bei Verstößen droht dasselbe Strafmaß wie beim § 201 StGB.
  • Auch Schläge und Tritte stellen Straftaten dar, da sie Körperverletzungen sind. Das Filmen oder Fotografieren von solchen Szenen und das anschließende Zeigen oder Versenden, auch wenn man nicht selbst Gewalt angewendet hat, ist ebenfalls strafbar. Denn eine Weitergabe von Fotos erniedrigt und schädigt die Opfer ganz erheblich.
  • Das Herunterladen von gewaltverherrlichenden oder pornografischen Fotos und Videos aus dem Internet und das Umherzeigen stellt ebenso eine Straftat dar. Solche Straftaten können mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden und das Handy kann von der Polizei beschlagnahmt werden.

Grundsätzlich zu berücksichtigen ist, dass eine Strafmündigkeit erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres vorliegt. Ferner steht auch bei Jugendlichen in einem Jugendstrafverfahren nicht die Bestrafung, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund. In Betracht kommen daher in erster Linie erzieherische Weisungen und Auflagen im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes (JGG).

Was können Sie tun?

Unter  http://www.polizeifürdich.de/deine-themen/handy-smartphone-internet/cybermobbing.html  finden Sie zahlreiche Tipps und Empfehlungen, um sich gegen Cybermobbing zu wehren:

  • Finden Sie heraus, ob jemand in Ihrer Familie unter Cybermobbing leidet, sprechen Sie mit dieser Person darüber und versuchen Sie, ihr zu helfen.
  • Wenn Ihre Kinder betroffen sind, sollten sie nicht direkt auf beleidigende, bloßstellende oder bedrohliche E-Mails oder SMS antworten, sondern zunächst das Beweismaterial (Bilder oder Daten) sichern und aufbewahren.
  • Verhindern Sie, dass Aufnahmen (Bilder, Videos etc.) weiter verbreitet werden, sondern stattdessen gelöscht werden. Veranlassen Sie die Löschung beim Netzwerk-Betreiber.
  • In schwerwiegenden Fällen sollten Sie Anzeige bei der Polizei erstatten, denn Cybermobbing kann sehr wohl Straftatbestände erfüllen.
  • Wenn Sie Anzeige bei der Polizei erstatten wollen, dokumentieren Sie für die Anzeige die Mobbing-Vorgänge, beispielsweise Fotos, Videos, die Beleidigung, Nötigung oder Bedrohung, ggf. als Screenshot oder Mitschnitt von Chat-Unterhaltungen.
  • Melden Sie Mobbing in sozialen Netzwerken dem Social-Media-Anbieter, der den Account des Täters sperren kann.
  • Schützen Sie Ihre persönlichen Daten vor Trojanern und Spyware durch gute Virenschutzsoftware, denn Mobbing wird häufig über gestohlene Identitäten durchgeführt.